Spurweitenverbreiterung |
DIE
S-KLASSE Baureihe 126 |
Der Untersuchungsumfang
orientiert sich an den Kriterien des VdTÜV - Merkblattes Nr. 751 „Begutachtung
von baulichen Veränderungen" unter Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit.
(Ausgabe Mai 2000, Anhang 1)
Für Fahrzeuge, bei
denen die Spurweitenverbreiterung mehr als 2 % der serienmäßigen
Spurweite beträgt, muss die Festigkeit des Fahrwerks nach Abschnitt
I.5.2 des VdTÜV Merkblattes 751 (5/2000) positiv geprüft werden.
Die
Felgengröße ist für die Ermittlung der Spurweite nicht
maßgebend, es zählt nur die ET (Einpresstiefe)
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Es
ist gesetzlich maximal eine Spurweitenverbreiterung von 2% zulässig.
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Bei
Überschreiten der 2%-Regelung muß ein Gutachten vorliegen sonst
ist keine Eintragung möglich!
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Innerhalb
der 2%-Regelung wird lediglich ein Festigkeitsgutachten über die Distanzscheiben
benötigt.
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Eine
Spurweitenverbreiterung ist auch über die Änderung der Einpresstiefe
möglich - ohne Einsatz von Distanzscheiben .
Bei
Änderung der Felgengröße:
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muß
die geprüfte Radlast ausreichend sein
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die
Freigängigkeit der Räder muß gewährleistet sein
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muß
die Befestigung (Lochkreis, Schrauben etc.) für das Fahrzeug geeignet
sein
Ausgangspunkt
für die Berechnung ist immer die ET der Serienfelge!
Positive
ET (Einpresstiefe):
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Je
größer die +ET desto weiter stehen Felge/Reifen nach innen,
desto kleiner wird die Spurweite!
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Je
kleiner die +ET desto weiter stehen Felge/Reifen nach außen, desto
größer wird die Spurweite!
Rechenbeispiel
Spurweitenverbreiterung Hinterachse 500SEC mit Distanzscheiben (ohne Gutachten):
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Serienfelge
ET +25 (mm)
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Neue
Felge ET +28 (mm)
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Spurweitenverbreiterung
15mm je Rad
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Original-Spurweite
1547mm (500SEC, Hinterachse)
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Maximal
mögliche Spurweite 1577,94mm (2%-Regelung)
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Spurweite
wird kleiner durch neue Felge:
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ET28
(neue Felge) abzüglich ET25 (Alte Felge) = 3mm pro Rad = 6mm gesamt
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Spurweite
wird größer durch Distanzscheiben:
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Distanzscheiben
15mm pro Rad = 30mm gesamt
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Berechnung
der neuen Spurweite:
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Originalspurweite
1547mm
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abzüglich
6mm ET-Differenz = 1541mm
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plus
30mm Distanzscheiben = 1571mm
Die
neue Spurweite beträgt 1571mm und liegt innerhalb der 2%-Regelung |